Vorsorgevollmacht statt Betreuung
Wer gesundheitlich schwer beeinträchtigt ist, kann womöglich seine eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen. Früher wurden derart Betroffene durch Gerichtsbeschluss unter Vormundschaft gestellt. Heute gibt es statt dessen das Rechtsinstitut der Betreuung, welche dem Betroffenen das größtmögliche Maß an Selbstständigkeit erhalten soll.
Wer in seinem persönlichen Umfeld jemanden hat, dem er hundertprozentig vertraut, kann statt dessen eine "Vorsorgevollmacht" erteilen. Die Vertrauensperson ist dann dazu befugt, für den Vollmachtgeber zu handeln - nicht nur im vermögensrechtlichen, sondern auch im persönlichen und medizinischen Bereich. Der Bevollmächtigte trifft dann alle notwendigen Entscheidungen, zu denen der Vollmachtgeber nun nicht mehr in der Lage ist.
Eine notarielle Vorsorgevollmacht wird in dem von der Bundesnotarkammer in Zusammenarbeit mit dem Justizministerium betriebenen Vorsorgeregister registriert. So ist sichergestellt, dass sie - vor allem in eiligen Fällen - auch dem Gericht bekannt wird
Ihr Notar Dr. Thomas Kornexl hat zu diesem Thema eine Broschüre erstellt, mit deren Hilfe Sie sich über Fakten und Zusammenhänge rund um Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung informieren können. Die Mandanteninformation können Sie kostenlos als pdf-Datei herunterladen.

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