ImmobilienschenkungSeit 2009 wird Grundbesitz mit seinem Verkehrswert angesetzt - der frühere Steuervorteil bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist Vergangenheit. Trotzdem sind Immobilienschenkungen (etwas angestaubt auch als "Immobilienüberlassungen" bezeichnet) oft steuerlich motiviert. Denn innerhalb der Kernfamilie bestehen relativ hohe persönliche Steuerfreibeträge, die sich alle zehn Jahre vollständig erneuern. So hat ein von seinen Eltern beschenktes Kind immerhin einen Freibetrag von 400.000 € pro Elternteil.
Fragen Sie uns! Wir informieren Sie gerne umfassend über Risiken und Nebenwirkungen einer Schenkung und helfen Ihnen, diese so weit wie möglich auszuschließen. |
Dr. Susanne Herrler |
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